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Dividendenausschüttung PDF Print E-mail

Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung bei natürlichen Personen (Dividenenausschüttungen)

Die direkte Bundessteuer besteuert Gewinnausschüttungen aus massgeblichen Beteiligungen zu 60%, wenn sie im Privatvermögen gehalten werden, und zu 50%, wenn sie zum Geschäftsvermögen gehören. Voraussetzung ist eine Beteiligung von mindestens 10% am nominellen Kapital. Die Herkunft der Gewinnausschüttung ist unerheblich. Falls ein Aktionär auf die Entscheidung "Lohn oder Dividende" Einfluss nehmen kann, empfehlen wir zuerst einen Vergleich vorzunehmen. Generell kann nicht davon ausgegangen werden, dass mit der neuen Vergünstigung eine Dividende steuerlich vorteilhafter als Lohn ist.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne und suchen gemeinsam mit Ihnen die optimale Lösung.